Ceramiq Keramikschule

Die Bestimmungen gelten für Kursteilnehmer, Personen, die den Feuerservice in Anspruch nehmen, Mitarbeiter und alle Personen, die sich im Studio aufhalten.

I. Allgemeine Organisationsprinzipien

  1. Der Arbeitsplatz muss sauber gehalten werden. Arbeitsplätze müssen in dem Zustand hinterlassen werden, in dem sie vorgefunden wurden.
  2. Werkzeuge und andere benutzte Gegenstände sollten gereinigt und weggeräumt werden. Der Tisch sollte mit einem Tuch abgewischt werden.
  3. Vor dem Waschen von Werkzeugen und Geräten sollten diese von Tonresten befreit werden.
  4. Die gebrauchten Tonstücke sollten in den gekennzeichneten Behälter gegeben werden.
  5. Ihre ersten Arbeiten sollten in Ihrem Regal aufbewahrt werden. Falls Ihnen kein Regal zugewiesen wurde, fragen Sie bitte die Mitarbeiter nach der Aufbewahrung Ihrer Arbeiten.
  6. Die am Ende des Unterrichts auf den Arbeitstischen zurückgelassenen Arbeiten können entfernt und zur Tonrecyclinganlage geschickt werden.
  7. Werke und Gegenstände, die außerhalb des dafür vorgesehenen Regals im Atelierbereich zurückgelassen werden, können nach vorheriger Aufforderung zur Abholung innerhalb von 14 Tagen entsorgt oder an eine Wohltätigkeitsorganisation gespendet werden.
  8. Ist die Karte abgelaufen, müssen die Teilnehmer ihre Artikel innerhalb von 14 Tagen aus dem Regal nehmen. Danach können die Artikel entsorgt oder an eine Wohltätigkeitsorganisation gespendet werden.
  9. Eigene Werkzeuge und Materialien müssen dem Studiopersonal gemeldet und dauerhaft gekennzeichnet werden.
  10. Es ist verboten, Werkzeuge, Materialien und Geräte aus dem Labor zu entnehmen.
  11. Planen Sie bei Ihrer Arbeit genügend Zeit ein, um Ihren Arbeitsplatz aufzuräumen.

II. Vorsorgeprinzipien

  1. Bitte behandeln Sie die Arbeit anderer Leute mit Sorgfalt und rühren Sie sie nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Autors an.
  2. Bitte achten Sie beim Einsammeln der Werke nach dem Brennvorgang darauf, die Werke anderer nicht zu beschädigen.
  3. Werkzeuge, Instrumente und Materialien müssen bestimmungsgemäß verwendet werden.
  4. Elektrische Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Personals betrieben werden.
  5. Die finanzielle Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß gegen die Vorsorgegrundsätze verursacht werden, liegt beim Verursacher oder seinem gesetzlichen Vormund.

III. Inbetriebnahme der Werke

  1. Die zu brennenden Werkstücke müssen dauerhaft gekennzeichnet und ordnungsgemäß gereinigt werden, um eine Verunreinigung der Brennöfen zu verhindern. Andernfalls können dem Teilnehmer die Kosten für die Reinigung der Brennöfen oder die Reparatur des Ofens in Rechnung gestellt werden.
  2. Die Mitarbeiter haben das Recht, die Annahme von Arbeiten zur Entlassung zu verweigern, wenn diese nicht ordnungsgemäß vorbereitet sind oder andere Arbeiten beschädigen könnten.
  3. Das Studio übernimmt keine Verantwortung für etwaige natürliche technologische Risiken, die mit dem Brennvorgang verbunden sind, einschließlich Risse, Verformungen oder Farbveränderungen, die durch die Eigenschaften der Materialien bedingt sind.
  4. Die Haftung des Studios für Schäden, die durch unsachgemäß durchgeführte Brennarbeiten entstehen, ist auf typische und vorhersehbare Verluste beschränkt, die den Marktwert der zur Ausführung der Arbeiten verwendeten Materialien nicht übersteigen.
  5. Jedes Werk sollte vor dem Brennen von einem Studiomitarbeiter gewogen werden. Dies gilt nicht für Werke, die im Rahmen von Workshops oder Schulunterricht entstanden sind.
  6. Die in den Workshops entstandenen Werke sind Eigentum der Teilnehmer und können nach dem Trocknen und Brennen, in der Regel nach etwa zwei Wochen, abgeholt werden.
  7. Gebrannte Werke müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Brenndatum abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist können die Werke entsorgt oder an wohltätige Zwecke gespendet werden, nachdem der Teilnehmer (sofern Kontaktdaten angegeben wurden) vorher benachrichtigt wurde.
  8. Kleinformatige, beidseitig verglaste Werke werden zusammen mit dem Ständer gewogen, der zusammen mit den Werken geliefert werden muss.
  9. Die Bezahlung des Brennvorgangs muss im Voraus gemäß der im Studio und auf unserer Website verfügbaren aktuellen Preisliste erfolgen.